Corona-Krise: Bayerische Notbremse greift in Nürnberg

Presse- und Informationsamt der Stadt Nürnberg - 14.03.21

Für die Stadt Nürnberg hat das Robert Koch-Institut am heutigen Sonntag, 14. März 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 112,7 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für die Stadt Nürnberg daher ab Dienstag, 16. März 2021, die für einen Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen.

Die Stadt hat dabei keinerlei eigenen Ermessensspielraum. Oberbürgermeister Marcus König appelliert erneut an die Bevölkerung: „Wir alle müssen uns an die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln halten, um aus dieser schlimmen Situation herauszukommen. Es kommt auf jeden und jede an.“

Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Freitag bis Sonntag, 12. bis 14. März 2021, überschritten wurde, wird die Stadt Nürnberg am Montag, 15. März 2021, mit Wirkung ab Dienstag, 16. März 2021, amtlich bekanntgeben, dass die „Stufe davor“, also die strikteren Regelungen, wieder gelten, dies betrifft insbesondere:

Es gilt wieder die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person über 14 Jahren außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.

Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und alle Geschäfte der Grundversorgung.

Der Tiergarten wird wieder geschlossen, die vorbereitete Öffnung der Museen entfällt. Die Einrichtungen der Stadtbibliothek und das Stadtarchiv bleiben unter den bisherigen Bedingungen geöffnet: Es müssen unter anderem FFP2-Masken getragen werden und die Abstandsregeln sind einzuhalten.

Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden.

Weiterhin gilt in den ausgewiesenen Zonen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr die Maskenpflicht, in den drei Bereichen der großen Einkaufszentren Mercado, Franken-Center und Röthenbach-Center gilt sie außerdem samstags von 9 bis 18 Uhr. Das Verbot des Konsums von Alkohol auf den festgelegten Flächen gilt nach wie vor täglich rund um die Uhr. alf




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