Gebote und Verbote in Schutzgebieten des Frankenjuras

Frankenjura.com -

Was darf man im Naturschutzgebiet? Ein Gesetz regelt zunächst allgemein, dass in Naturschutzgebieten jedes Verhalten verboten ist, welches das Schutzgebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann (vgl. § 23 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG).

Die Ehrenbürg ist eines der bekanntesten Naturschutzgebiete des FrankenjurasDie Ehrenbürg ist eines der bekanntesten Naturschutzgebiete des Frankenjuras

Deshalb ist es unter anderem verboten

  • Pflanzen zu pflücken oder auszugraben
  • Tiere zu fangen oder zu töten
  • Feuer zu machen
  • Abfälle zu entsorgen
  • Wege zu verlassen
  • Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen

Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden!




Kommentare

Bisher gibt es noch keine Kommentare

Aktuelle Bilder

Felsendom 01

Felsendom 01

Anzeige

Schäferwagen Merino | Handwerkerhof Fränkische Schweiz

Der Handwerkerhof Fränkische Schweiz befindet sich in Höfles hoch oberhalb des Trubachtals in idyllischer Natur...

Neue Biketour vorschlagen

Interaktive Freizeitspoteingabe

Aktuelle Bilder

Felsendom 01

Felsendom 01

Anzeige

Schäferwagen Merino | Handwerkerhof Fränkische Schweiz

Der Handwerkerhof Fränkische Schweiz befindet sich in Höfles hoch oberhalb des Trubachtals in idyllischer Natur...

nichtbezahlte Werbung

Felsenbad Pottenstein

Schönes Naturschwimmbad in einer herrlichen Felskulisse mit Biergarten und Café-Terrasse

Neue Biketour vorschlagen

Interaktive Freizeitspoteingabe