Verfassungsbeschwerde
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b.m.w. (nicht verifizierter Kommentar) am 12.10.06
kein Einzelfall !
obbi (nicht verifizierter Kommentar) am 12.10.06
hallo
zur info,
diesen namen gibt es bereits. ich wollte damals auch eine erstbegehung so nennen. ich wurde darüber informiert,dass dieser name schon vergeben wurde und habe einen anderen gewählt.
als hilfestellung könnte man ja vorher den namen,den man vergeben möchte,in diese datenbank eintippen,ob dieser bereits existiert.
mfg obbi
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obbi (nicht verifizierter Kommentar) am 12.10.06
ja logisch kein einzelfall,deshalb schreibe ich das ja auch als hinweis hier rein. doppelte namensvergaben in einem gebiet,führen halt immer zu irretationen. evtl hat der erstbegeher nicht gewußt,dass es den namen schon gibt.
ich mein,du wirst auch nicht erleben,dass jemand im fraju seine jetzigen erstbegehung "action direct...wallstreet...katalysator..computerspiele etc nennen wird ;-)))
mfg