Gebote und Verbote in Schutzgebieten des Frankenjuras
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Was darf man im Naturschutzgebiet? Ein Gesetz regelt zunächst allgemein, dass in Naturschutzgebieten jedes Verhalten verboten ist, welches das Schutzgebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann (vgl. § 23 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG).
Deshalb ist es unter anderem verboten
- Pflanzen zu pflücken oder auszugraben
- Tiere zu fangen oder zu töten
- Feuer zu machen
- Abfälle zu entsorgen
- Wege zu verlassen
- Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen
Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden!
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