Sperrung von Wanderwegen im Gebiet der „Houbirg“ zum Schutz der Kolkraben

Landratsamt Nürnberger Land - 11.02.26

Der Kolkrabe – eine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Vogelart – hat im Wander- und Erholungsgebiet „Houbirg“ in Happurg einen Brutplatz angelegt. Da sich dieser in unmittelbarer Nähe viel genutzter Wanderwege befindet, müssen auch in diesem Jahr Teile der Wege zum Schutz der Brutzeit vom 6. Februar bis voraussichtlich 15. Juli gesperrt werden.

Das Gefieder der Kolkraben ist komplett schwarz, mit einem grün-blau-violett schimmernden Metallglanz. Auch der kräftige Schnabel und die Beine sind schwarz. (Bild: Christof Ott)Das Gefieder der Kolkraben ist komplett schwarz, mit einem grün-blau-violett schimmernden Metallglanz. Auch der kräftige Schnabel und die Beine sind schwarz. (Bild: Christof Ott)

Es ist gesetzlich verboten, europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören. Der Kolkrabe ist eine solche schützenswerte Vogelart und im Landkreis nur mit wenigen Brutpaaren vertreten. Das Brutpaar an der Houbirg hat eine besondere Bedeutung für die lokale Population und ist während der Brutzeit besonders störungsempfindlich. Gesperrt ist der Bereich rund um den Neststandort am Felsentor sowie die darüberliegenden Felsköpfe. Die gesperrten Wege sind auf der Karte rot markiert und auch vor Ort entsprechend gekennzeichnet. Für Wanderer stehen Alternativrouten zur Verfügung. Der Felskopf mit der bizarr gewachsenen Kiefer, der ein beliebtes Fotomotiv ist, ist weiterhin zugänglich.

Die rot markierten Wege sind von der Sperrung betroffen. (Karte: LRA)Die rot markierten Wege sind von der Sperrung betroffen. (Karte: LRA)

Der Kolkrabe ist der größte heimische Rabenvogel. Im Flug ist er leicht an seinem rautenförmigen Schwanz zu erkennen. Seine Rufe klingen deutlich tiefer, als die der häufiger vorkommenden Rabenkrähe. Die Sperrung ist notwendig, da vorbeigehende Personen die Vögel aufschrecken können. Sie verlassen daraufhin ihr Nest, kreisen schützend darüber und vernachlässigen das Brüten, was zum Tod der Jungvögel führen kann. Sollte die Brut- oder Aufzuchtszeit früher enden, wird das Betretungsverbot umgehend aufgehoben. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land hat am Freitag, 6. Februar, eine Allgemeinverfügung erlassen, um den besonderen Artenschutz des Kolkraben im Wander- und Erholungsgebiet „Houbirg“ zu gewährleisten. Das Amtsblatt Nr. 6 mit der entsprechenden Bekanntmachung ist online zu finden unter https://www.nuernberger-land.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen.




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