Schwankende Inzidenzwerte - Was gilt wann?

Frankenjura.com - 12.03.21

Der Landkreis Bamberg hat einen Leitfaden für Einrichtungsöffnungen, Kontakt- und Sportmöglichkeiten bei schwankenden Inzidenzwerten verfasst. Die hier beschriebenen Regeln sollten nicht nur rund um Bamberg, sondern bayernweit gelten.

Von den Sieben-Tages-Inzidenzwerten hängen derzeit die Öffnung des Einzelhandels und der Museen, der Unterricht an Schulen, die Öffnung von Kitas, die Möglichkeiten für kontaktlosen Sport sowie Regelungen für private Kontakte ab.

Auf der Grundlage der Inzidenzwerte für Stadt (43,9) und Landkreis Bamberg (44,2) vom Freitag, 12. März, gelten für die kommenden vier Tage bis einschließlich Dienstag: Einzelhandel und Museen haben mit den entsprechenden Kunden-pro-Verkaufsfläche-Regelungen geöffnet. Kontaktloser Sport ist mit eingeschränkter Personenzahl möglich.

Jeder weitere Tag, an dem die Inzidenzwerte ab dem heutigen Freitag unter 50 bleiben, setzt diesen Rahmen um einen Tag fort. Sollten die Inzidenzwerte also auch am Samstag und Sonntag unter 50 bleiben, gelten die genannten Regelungen bis einschließlich Donnerstag kommender Woche.

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreiten, dann werden diese Lockerungen ab dem zweiten Tag nach dieser dreitätigen Überschreitung zurückgenommen. Vergleichbares gilt im umgekehrten Fall: Sollte der Inzidenzwert zum Beispiel drei Tage die 35 unterschreiten, dann dürfen sich (bei der Verbesserung) direkt am folgenden Tag bis zu zehn Personen aus drei Haushalten privat treffen. Bei Inzidenzwerten über 35 sind private Kontakte auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen begrenzt. Kinder unter 14 sind bei der jeweiligen Gesamtzahl ausgenommen.

Für Kitas und Schulen wirkt der Inzidenzwert vom Freitag (Stadt und Landkreis sind heute, 12. März, unter 50) in der Regel - sofern sich keine gravierende Verschlechterung ergibt - für die komplette folgende Woche. Dies bedeutet, dass in den Kitas Regelbetrieb angeboten wird. Grundschulen und die Grundschulstufen der Förderschulen gehen in den Präsenzunterricht. In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet in der Regel Wechselunterricht statt. Präsenzunterricht dort ist nur möglich, soweit dabei der Mindestabstand durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.




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