Gebote und Verbote in Schutzgebieten des Frankenjuras
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Was darf man im Naturschutzgebiet? Ein Gesetz regelt zunächst allgemein, dass in Naturschutzgebieten jedes Verhalten verboten ist, welches das Schutzgebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann (vgl. § 23 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG).
Deshalb ist es unter anderem verboten
- Pflanzen zu pflücken oder auszugraben
- Tiere zu fangen oder zu töten
- Feuer zu machen
- Abfälle zu entsorgen
- Wege zu verlassen
- Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen
Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden!
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Aktuelle Sperrungen
- Totensteinwände 03 - Blaumilchkanal
- Totensteinwände 01 - Hohe Liebe
- Totensteinwände 02 - Hechtsprung
- Todsfeldwand - Nebenmassiv
- Egloffsteiner Gemsenwand 03 - Nebenmassiv
- Wolkensteiner Wand
- Clubbwall
- Großer Stübiger Turm 01 - Talseite
- Linke Dörnhofer Wand
- Dohlenwand
- Geckofels
- Rabenecker Wand - Rechter Wandteil

Heiligenstadt
Das Kleinzentrum Heiligenstadt i.OFr. mit seinen 24 Gemeindeteilen liegt im Städtedreieck Nürnberg - Bamberg -...

Obertrubach
Die Gemeinde Obertrubach umfasst das obere Trubachtal von der Quelle der Trubach bis nach Untertrubach...
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