15-Kilometer-Regel greift für Nürnberg: Rodel- und Loipensituation für Stadtbewohner verschärft

Frankenjura.com - 14.01.21

Nach einer Pressemeldung der Stadt Nürnberg überschreitet die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200. Dadurch greift die 15-Kilometer-Regelung nun auch für die 500.000-Einwohner-Stadt Nürnberg. Die Maßnahmen schränken vorwiegend Tagestouristen und Freizeitsportler ein und haben auf das Freizeitverhalten der Stadtbewohner erhebliche Auswirkungen. Demnach wird es zu einer Konzentration von Schlittenfahrern an den großstadtnahen Hängen kommen. Langläufer aus Nürnberg müssen auf ihren Sport bis auf weiteres komplett verzichten.

Wird wohl dank der 15-Kilometer-Regelung zum Hotspot: Der Kalchreuther SchlittenhangWird wohl dank der 15-Kilometer-Regelung zum Hotspot: Der Kalchreuther Schlittenhang

Das Robert Koch-Institut hat die aus Nürnberg nachgemeldeten Infektionszahlen nun aktualisiert und veröffentlicht. Demnach steigt für Nürnberg der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 274 und die Stadt hat in der Folge den Status eines Hotspots. Deshalb tritt ab heute für Nürnberg die 15-Kilometer-Regelung in Kraft, nach der den Einwohnerinnen und Einwohnern touristische Ausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern ab Stadtgrenze hinaus untersagt sind.

Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, also in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen wie Wandern, Spazieren gehen oder andere freizeitsportliche Aktivitäten. Sport und Bewegung an der frischen Luft begründen ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Außer Kraft setzen kann die Stadt Nürnberg die 15-Kilometer-Regelung erst dann, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Die Parkplatzsituation rund um den Rodelhang in Tauchersreuth war schon vor der 15 Kilometer Regel äußerst angespanntDie Parkplatzsituation rund um den Rodelhang in Tauchersreuth war schon vor der 15 Kilometer Regel äußerst angespannt

Dies schränkt die Möglichkeiten der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung von Rodelsport ein. Während vor dem Greifen der 15-Kilometer-Regelung sich Nürnberger Freizeitsportler auf dezentrale Naturräume im Frankenjura verteilen konnten, konzentriert sich das Geschehen jetzt vermehrt auf die wohnortnahen Wintersportziele. Hier beispielhaft eine Auswahl beliebter Rodelziele und ihren Abstand zur Nürnberger Stadtgrenze:

Innerhalb der 15 Kilometer-Grenze liegen:

Außerhalb der Grenze liegen:

Da es keine gespurten Loipen in einem Radius von 15 Kilometern rund um Nürnberg gibt, ist Langlaufen für Nürnberger - wie hier in Waller - bis auf weiteres tabuDa es keine gespurten Loipen in einem Radius von 15 Kilometern rund um Nürnberg gibt, ist Langlaufen für Nürnberger - wie hier in Waller - bis auf weiteres tabu

Unklar ist derzeit die Ausflugsituation um den Schnaittacher Rodelhang : Wird die Exklave Brunn wenige Kilometer östlich von Nürnberg mit in die Berechnung der 15 Kilometer-Grenze mit einbezogen, darf der Hang von Nürnbergern komplett genutzt werden. Denn dann sind es vom oberen Ende des Hanges bis zur Stadtgrenze exakt 14,5 Kilometer. Fällt dieses externe "gemeindefreie" Gemeindegebiet Brunn allerdings aus den Berechnungen heraus, so ist für den Großstadtbewohner bereits am untersten Lifthäuschen des Hanges die Grenze für touristische Aktivitäten, denn bis hierhin sind es von der Stadtgrenze aus genau 15,03 Kilometer Luftlinie.

Die Schnaittach 01 - Enzenreuther Loipen , die ab heute gespurt werden soll, liegt nach beiden Berechnungsmodellen außerhalb des 15 Kilometer-Korridors der Nürnberger Stadtgrenze. Da alle anderen Loipen noch weiter von Nürnberg entfernt sind, ist es Nürnbergern bis auf weiteres nicht mehr möglich, Langlaufsport im Frankenjura zu betreiben. Stand heute für mindestens sieben Tage.

(Update am 16.01.: Mittlerweile hat die Stadt Nürnberg bestätigt, dass das freie Gemeindegebiet Brunn für die Grenze des zulässigen Bewegungsraumes berücksichtigt wird. Ebenso konnten wir in den letzten Tagen Loipen ausfindig machen, die von Nürnberg aus angesteuert werden dürfen (siehe nachfolgenden Artikel).



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