Zwei Welten am Moritzer Turm: Vorerst keine Komplettsperrung, aber starke Beschränkungen

Bisher wurden zu Zwei Welten am Moritzer Turm: Vorerst keine Komplettsperrung, aber starke Beschränkungen 6 Kommentare abgegeben.

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Höhlngogerer am 13.05.21

Hallo Sven
es gibt nur in Bayern das Betretungsrecht. Auch Eigentum des Anderen ist trotzdem zu Achten. Es gibt mehr Fälle in der Fränkischen wo der Besitzer am Wochenende ein Kletterverbot ausspricht weil er direkt daneben Wohnt. Es gibt ja auch das Recht auf Privatsphäre.
Aber scheinbar gehen inzwischen Leute in die Natur die noch nie da waren. Jeder Fleck in Bayern gehört irgend jemanden. Man sollte halt mit der Natur so umgehen als wäre man nur Gast und nicht allein auf der Welt.

TiHa am 01.05.21

sehr guter Artikel, danke! Ich empfehle, so ein Schild schon am Parkplatz anzubringen.

Kletterwolf am 30.04.21

Kann die Anwohner hier gut verstehen :-(.
Vielen Dank an alle, die sich für beide Seiten einsetzen, vermitteln und Sperrungen verhindern!

Beeblebrox am 30.04.21

Die Reaktionen der Anwohner kann ich völlig nachvollziehen. Die Einstellung mancher - Kletterer und Nicht-Kletterer -, dass die Natur ein riesiger Vergnügungspark ist und sich jeder aufführen kann, wie es ihm beliebt, hat leider überhand genommen.

JensLisse am 30.04.21

Aus meiner Sicht ist es nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu diesen Vorfällen kommt. Nicht jeder Kletterer informiert sich vorab auf Frankenjura.com über die Spielregeln am Fels - auch wenn das sicher gut wäre. Am Moritzer Turm war bis dato keinerlei Schild welches auf die Lage hingewisen hat. Gerade ein Schild am Fels reicht ja nicht weil dann meistens schon alles zu spät ist. Der Grundstückseigentümer möchte ja explizit nicht dass an oder auf der Wiese geparkt wird oder der Fels über diese betreten wird. Stattdessen soll der Zugang über seine private Einfahrt genommen werden. Dies ist ungewöhnlich und ich persönlich habe dabei jedes Mal viel mehr das Gefühl die Privatsphäre der Familie zu stören. Sinnvoll wäre eine gute Beschilderung bezüglich parken und Zugang - damit wäre schon viel Ärger vorgebeugt. Bezüglich der Lautstärke kann ich die Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Es ist nun mal so dass es ein Betretungsrecht gibt und auch Regelungen zur Ruhestörung. Solange man sich hier im Rahmen verhält muss dies auch von den Anwohnern "ertragen" werden. Es gibt schließlich auch Menschen die ihre Gärten neben Straßen, Spielplätzen, Wanderwegen oder ähnlichem haben. Hier gibt es nun mal kein gesondertes Lärmschutzrecht. Dass Eltern auf ihre Kinder achten sollten und Hundehalter auf ihre Hunde bzw. deren Exkremente halte ich für selbstverständlich. Schade dass dies immer noch missachtet wird.

Alexa am 30.04.21

Schön geschrieben, danke Sven:-) Würde mich auch nerven, ständig Horden in meinem Garten zu haben.:-) Wir sehen die Entwicklung ja an der Förstelsteinkette, Intensivstation...

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